Fragen, Regeln, Verbote

Darf ich bei Covid-19-Quarantäne überhaupt in den eigenen Garten?

Schönstes Frühlingswetter, die Vögel zwitschern, überall beginnt es zu sprießen und zu blühen. Die Natur erwacht nach ihrem Winterschlaf und das Leben beginnt im Garten. War es noch im vergangenem Jahr ein Gefühl von Unbeschwertheit will es sich im Moment aber so gar nicht einstellen – das Coronavirus macht uns da einen Strich durch die Rechnung. Was man als Hobbygärtner jetzt noch darf und was nicht.

Auf den Balkon oder in den Garten der eigenen vier Wände darf man natürlich auch in Isolation, sofern man dort nicht mit anderen in Kontakt treten kann. Da die meisten Grundstücke eingezäunt und der nächste Balkon hoffentlich weit genug weg ist (zwei Meter Abstand) steht einem Aufenthalt am Lieblingsort nichts entgegen. Wenn man schon keine sozialen Kontakte dann doch wenigstens den mit der Natur. In den Schrebergarten oder die Datsche dagegen kann man natürlich nicht als erkrankte Person – das versteht sich von selbst. Gut beraten war, wer sich die Keimlinge nach Hause geholt hat und die vorgekeimten Kartoffeln schon im Boden hatte.

Auf dem Balkon oder der Fensterbank kann man natürlich auch Gemüse ziehen. Oder endlich das Hochbeet im Garten bauen, was man sich schon so lange mal vorgenommen hatte (am besten mit 25 Prozent Regenwurmhumus). Dann kann man sich in ein paar Wochen über Salat und Co. freuen, wenn möglicherweise die Preise im Supermarkt angezogen haben.